Ein Unfall bei der Probefahrt – ein Albtraum für alle Beteiligten. Doch was tun, wenn es passiert? Dieser Artikel klärt über die wichtigsten Punkte auf und gibt Ihnen eine Handlungsanleitung für den Ernstfall.

Die Probefahrt ist ein wichtiger Bestandteil beim Autokauf. Sie ermöglicht es, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu testen und sich von seinen Eigenschaften zu überzeugen. Doch was passiert, wenn während dieser Probefahrt ein Unfall geschieht? Wer haftet? Welche Schritte sind einzuleiten? Die Antworten auf diese Fragen sind oft komplexer, als man denkt. Vor allem die Haftungsfrage hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt?

Die Haftung bei einem Unfall während einer Probefahrt ist nicht immer eindeutig geregelt. Im Allgemeinen gilt: Wer den Unfall verursacht, haftet auch für den Schaden. Doch gerade bei Probefahrten gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Ist der Fahrer für den Unfall verantwortlich, so haftet in der Regel seine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch was, wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist?

Haftung des Fahrers

Der Fahrer des Probefahrzeugs haftet für Schäden, die er durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht. Das gilt auch dann, wenn er nicht der Halter des Fahrzeugs ist. Entscheidend ist, wer das Lenkrad in der Hand hält. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, Unachtsamkeit oder eine Fehlfunktion des Fahrzeugs verursacht wurde. 5 golf kaufen und bei der Probefahrt einen Unfall haben? Die Haftung liegt beim Fahrer.

Haftung des Händlers

Der Händler haftet für Schäden, die durch Mängel am Fahrzeug verursacht wurden. Das kann beispielsweise ein technischer Defekt sein, der zum Unfall geführt hat. Der Händler muss in diesem Fall nachweisen, dass das Fahrzeug vor der Probefahrt in einem einwandfreien Zustand war. Hierzu dienen regelmäßige Inspektionen und Wartungen. Ein Beispiel: Sie interessieren sich für einen touran gebraucht 7 sitzer und haben einen Unfall wegen defekter Bremsen? Hier könnte der Händler haften.

Mitverschulden

Auch ein Mitverschulden ist möglich. Wenn beispielsweise ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall mitverursacht hat, kann die Haftung anteilig aufgeteilt werden. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.

Was tun im Falle eines Unfalls?

Ein Unfall ist immer ein Schock. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen. Sichern Sie die Unfallstelle ab, verständigen Sie die Polizei und leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig. Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos. Tauschen Sie Ihre Daten mit den anderen Beteiligten aus und informieren Sie den Fahrzeughändler umgehend. Ein auto für unter 1000 euro zu finden, ist verlockend. Denken Sie aber auch an die Sicherheit bei der Probefahrt.

Tipps zur Vermeidung von Unfällen bei der Probefahrt

Eine Probefahrt sollte gut vorbereitet sein. Machen Sie sich vorab mit dem Fahrzeug vertraut. Stellen Sie den Sitz und die Spiegel richtig ein. Fahren Sie vorsichtig und konzentriert. Vermeiden Sie riskante Manöver. Ein bmw werksangehörige jahreswagen mag verlockend sein, doch Vorsicht geht vor! Fahren Sie defensiv und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten an. Ein lamborghini performante preis mag hoch sein, aber die Sicherheitsvorkehrungen bleiben gleich.

Fazit

Ein Unfall bei der Probefahrt ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, dass Sie besonnen handeln und die notwendigen Schritte einleiten. Informieren Sie den Händler und Ihre Versicherung. Eine gute Vorbereitung und vorsichtiges Fahren minimieren das Unfallrisiko.

FAQ

  • Wer haftet bei einem selbstverschuldeten Unfall während der Probefahrt? * In der Regel der Fahrer über seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Was ist zu tun, wenn der Händler die Haftung ablehnt? * Wenden Sie sich an einen Anwalt.
  • Muss ich den Schaden am Probefahrzeug selbst bezahlen? * Nicht unbedingt, die Haftung hängt von den Umständen des Unfalls ab.
  • Kann ich eine Probefahrt ohne Versicherung machen? * Nein, das Probefahrzeug muss versichert sein.
  • Was passiert, wenn ich keinen Führerschein habe und einen Unfall verursache? * Die Folgen können schwerwiegend sein, da Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist.
  • Kann ich den Kaufvertrag nach einem Unfall widerrufen? * Das hängt von den individuellen Umständen ab.
  • Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Probefahrt und Unfall? * Auf der Website des ADAC finden Sie hilfreiche Tipps und Informationen.

Weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema “Unfall Bei Probefahrt”? Lesen Sie unsere anderen Artikel zum Thema Autokauf und Versicherung.

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