Ein Felgenschaden ist ärgerlich und kann teuer werden. Zum Glück springt in vielen Fällen die Vollkaskoversicherung ein. Doch wann genau greift der Versicherungsschutz bei einem Felgenschaden durch die Vollkasko? Dieser Artikel klärt alle wichtigen Fragen rund um das Thema “Felgenschaden Vollkasko”.
Wann zahlt die Vollkasko bei Felgenschäden?
Die Vollkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus oder höhere Gewalt entstehen. Bei einem Felgenschaden bedeutet das, dass die Versicherung beispielsweise zahlt, wenn Sie gegen einen Bordstein fahren oder ein unbekannter Täter Ihre Felgen beschädigt. Auch Schäden durch Steinschlag oder Unwetter sind in der Regel abgedeckt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Ausnahmen vom Versicherungsschutz
Nicht jeder Felgenschaden wird von der Vollkasko übernommen. So sind beispielsweise Schäden durch normale Abnutzung, wie etwa kleine Kratzer oder Schrammen, in der Regel nicht versichert. Auch wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Ein Beispiel hierfür wäre das Fahren unter starkem Alkoholeinfluss.
Felgenschaden durch Bordstein – Vollkasko
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Felgenschaden?
Die Höhe der Selbstbeteiligung bei einem Felgenschaden ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. In der Regel liegt sie zwischen 150 und 500 Euro. Informieren Sie sich am besten vorab in Ihren Vertragsunterlagen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall ist.
Selbstbeteiligung reduzieren
Es gibt Möglichkeiten, die Selbstbeteiligung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Einige Versicherungen bieten Tarife mit reduzierter oder gar keiner Selbstbeteiligung an. Diese Tarife sind in der Regel etwas teurer, können sich aber im Schadensfall lohnen.
Was tun bei einem Felgenschaden?
Wenn Sie einen Felgenschaden haben, sollten Sie zunächst die Schadenstelle dokumentieren. Machen Sie Fotos vom Schaden und notieren Sie sich den genauen Unfallhergang. Melden Sie den Schaden dann umgehend Ihrer Versicherung. Die Versicherung wird Ihnen dann mitteilen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Reparatur oder Ersatz?
Ob eine Reparatur oder ein Ersatz der Felge notwendig ist, hängt vom Umfang des Schadens ab. Bei kleineren Schäden kann eine Reparatur ausreichend sein. Bei größeren Schäden ist in der Regel ein Ersatz der Felge notwendig.
“Bei einem Felgenschaden ist es wichtig, schnell zu handeln und den Schaden der Versicherung zu melden”, rät Herr Dipl.-Ing. Karl Müller, Kfz-Sachverständiger aus Frankfurt. “So vermeiden Sie unnötige Kosten und Verzögerungen.”
Fazit: Felgenschaden Vollkasko – Schutz bei vielen Schäden
Ein Felgenschaden ist ärgerlich, aber mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie in den meisten Fällen gut abgesichert. Denken Sie daran, die Selbstbeteiligung zu prüfen und den Schaden umgehend der Versicherung zu melden. So können Sie schnell und unkompliziert Hilfe erhalten. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Vertragsbedingungen zum Thema “felgenschaden vollkasko” und fahren Sie sicher!
FAQ
- Zahlt die Vollkasko immer bei einem Felgenschaden? Nein, es gibt Ausnahmen, z.B. bei normaler Abnutzung oder grober Fahrlässigkeit.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Die Selbstbeteiligung ist vertragsabhängig und liegt meist zwischen 150 und 500 Euro.
- Was tun bei einem Felgenschaden? Schaden dokumentieren, Fotos machen, Unfallhergang notieren und der Versicherung melden.
- Reparatur oder Ersatz? Hängt vom Umfang des Schadens ab. Kleinere Schäden können repariert werden, größere Schäden erfordern einen Ersatz.
- Kann ich die Selbstbeteiligung reduzieren? Ja, durch entsprechende Tarife, die aber meist teurer sind.
- Welche Schäden sind durch die Vollkasko abgedeckt? Selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, höhere Gewalt (z.B. Steinschlag, Unwetter).
- Was ist grobe Fahrlässigkeit? Z.B. Fahren unter starkem Alkoholeinfluss.
“Die Wahl der richtigen Versicherung ist entscheidend. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherungen und achten Sie auf die Leistungen und die Höhe der Selbstbeteiligung”, empfiehlt Frau Dr. Inge Schmidt, Versicherungsexpertin aus München.
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