Die Trennung von einem Partner bringt viele Herausforderungen mit sich, nicht zuletzt die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Besonders knifflig wird es oft beim finanzierten Auto bei Trennung. Wer übernimmt die Raten? Wer bekommt das Auto? Dieser Artikel klärt über die wichtigsten Punkte auf und bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
Das finanzierte Auto: Wem gehört es bei Trennung?
Im Falle einer Trennung spielt es zunächst keine Rolle, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Entscheidend ist, wem das Auto gehört. Steht nur ein Partner im Fahrzeugbrief, ist die Sache klar: Das Auto gehört ihm. Stehen beide Partner im Fahrzeugbrief, gehört das Auto beiden, unabhängig von der Finanzierung. Oftmals ist jedoch nur ein Partner im Fahrzeugbrief eingetragen, obwohl beide die Raten zahlen. In diesem Fall muss geklärt werden, ob eine sogenannte “Mitberechtigung” des anderen Partners besteht. Diese kann durch regelmäßige Zahlungen der Raten oder durch andere Vereinbarungen nachgewiesen werden.
Fahrzeugbrief bei Trennung: Wer ist Eigentümer?
Die verschiedenen Szenarien beim finanzierten Auto nach der Trennung
Es gibt verschiedene Szenarien, die nach einer Trennung mit einem finanzierten Auto eintreten können. Hier sind die häufigsten Fälle:
- Einvernehmliche Lösung: Im Idealfall einigen sich die Partner gütlich, wer das Auto übernimmt und die Finanzierung weiterführt. Der Kreditvertrag kann auf den übernehmenden Partner umgeschrieben werden, sofern die Bank zustimmt.
- Verkauf des Autos: Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf des Fahrzeugs. Der Erlös wird zur Tilgung des Kredits verwendet. Bleibt ein Restbetrag, wird dieser zwischen den Partnern aufgeteilt.
- Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt das Auto und zahlt dem anderen Partner seinen Anteil aus. Dies kann der aktuelle Marktwert oder ein anderer vereinbarter Betrag sein.
Autoverkauf nach Trennung: So geht's
Was passiert, wenn keiner das Auto will?
Sollte keiner der Partner das finanzierte Auto übernehmen wollen, kann es zu Problemen kommen. Die Bank kann auf die Rückzahlung des Kredits bestehen. Können die Partner die Raten nicht mehr zahlen, droht die Zwangsvollstreckung. In diesem Fall wird das Auto zwangsversteigert, und der Erlös wird zur Tilgung des Kredits verwendet. Bleibt ein Restbetrag, haften die Partner weiterhin dafür.
Finanziertes Auto bei Trennung: Rechtliche Tipps
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Holen Sie sich rechtlichen Rat: Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Ihnen bei der Findung einer Lösung helfen.
- Kommunizieren Sie mit der Bank: Informieren Sie die Bank frühzeitig über die Trennung und die geplante Vorgehensweise mit dem finanzierten Auto.
Rechtsberatung bei Trennung: Wichtige Tipps
Fazit: Finanziertes Auto bei Trennung erfordert klare Regelungen
Die Trennung und die damit verbundene Aufteilung des Vermögens, insbesondere eines finanzierten Autos, kann komplex sein. Eine einvernehmliche Lösung ist immer der beste Weg. Sollten Sie sich nicht einigen können, ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
FAQ
- Wer haftet für den Kredit bei einem finanzierten Auto nach der Trennung? Beide Kreditnehmer haften weiterhin gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, wer das Auto nutzt.
- Kann ich den Kreditvertrag einfach kündigen? Nein, eine Kündigung des Kreditvertrags ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Es fallen Vorfälligkeitsentschädigungen an.
- Was passiert, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann? Die Bank kann das Auto pfänden und zwangsversteigern.
- Muss ich meinen Ex-Partner auszahlen, wenn ich das Auto übernehme? Ja, in der Regel müssen Sie Ihrem Ex-Partner seinen Anteil am Fahrzeug auszahlen.
- Wie wird der Wert des Autos ermittelt? Der Wert des Autos kann durch einen Gutachter oder anhand von Vergleichsangeboten ermittelt werden.
- Kann ich das Auto einfach verkaufen, ohne die Bank zu informieren? Nein, Sie müssen die Bank über den Verkauf informieren und die Zustimmung einholen.
- Was ist, wenn mein Ex-Partner das Auto beschädigt, nachdem ich es ihm überlassen habe? Die Haftung für Schäden am Fahrzeug liegt in der Regel beim Nutzer des Fahrzeugs.
Weitere Fragen?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema “Finanziertes Auto Bei Trennung”? Weitere Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie in unseren anderen Artikeln auf VSao.
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