Beim Kauf eines Gebrauchtwagens spielt die gesetzliche Gewährleistung eine entscheidende Rolle. Sie schützt den Käufer vor Mängeln, die am Fahrzeug vorhanden sind, auch wenn diese erst später auftreten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr, das heißt, der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorhanden war.

Was bedeutet die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?

Die gesetzliche Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und gilt automatisch bei jedem Kaufvertrag, auch beim Gebrauchtwagenkauf. Sie verpflichtet den Verkäufer, für Mängel am Fahrzeug einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, auch wenn sie erst später entdeckt werden. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, kann aber im Kaufvertrag auf 12 Monate verkürzt werden. Wichtig: Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist bei Privatverkäufen zwar möglich, bei gewerblichen Verkäufern jedoch nicht zulässig.

Welche Rechte habe ich als Käufer bei einem Mangel?

Als Käufer haben Sie bei einem Mangel am Gebrauchtwagen verschiedene Rechte. Zunächst können Sie Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet, der Verkäufer muss den Mangel entweder durch Reparatur beseitigen oder Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Verkäufer nicht zumutbar, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Zusätzlich können Sie unter Umständen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wie lange gilt die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen?

Wie bereits erwähnt, beträgt die gesetzliche Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen grundsätzlich 24 Monate. Händler können diese Frist im Kaufvertrag auf 12 Monate verkürzen. Wichtig ist, dass die Verkürzung der Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag klar und deutlich vereinbart werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Oft werden die Begriffe Gewährleistung und händlergarantie verwechselt. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers ist. Die Garantie bietet oft zusätzliche Leistungen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, beispielsweise eine längere Laufzeit oder eine umfassendere Abdeckung.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei GebrauchtwagenUnterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bei Gebrauchtwagen

Wann ist ein Mangel ein Mangel?

Ein Mangel liegt vor, wenn der Gebrauchtwagen nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Auch Abweichungen von der Herstellerangabe können einen Mangel darstellen. Verschleißteile wie Reifen oder Bremsen fallen nicht unter die Gewährleistung, es sei denn, der Verschleiß ist ungewöhnlich hoch und deutet auf einen Mangel hin.

Was muss ich als Käufer im Gewährleistungsfall tun?

Im Gewährleistungsfall sollten Sie den Mangel dem Verkäufer unverzüglich anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dokumentieren Sie den Mangel am besten mit Fotos oder Videos und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie den Kaufvertrag und die Reparaturrechnungen, sorgfältig auf.

Ausnahmen von der Gewährleistung

Es gibt einige Ausnahmen von der gesetzlichen Gewährleistung. So ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder einen Unfall zurückzuführen ist, der nach dem Kauf eingetreten ist. Auch bei Mängeln, die dem Käufer beim Kauf bekannt waren, greift die Gewährleistung nicht.

Fazit: Die gesetzliche Gewährleistung bietet Käufern von Gebrauchtwagen einen wichtigen Schutz vor Mängeln. Informieren Sie sich vor dem Kauf über Ihre Rechte und Pflichten, um im Gewährleistungsfall richtig handeln zu können.

FAQ

  1. Kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden? Bei Privatverkäufen ja, bei gewerblichen Verkäufern nein.
  2. Wie lange gilt die Gewährleistung? 24 Monate, kann auf 12 Monate verkürzt werden.
  3. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist freiwillig.
  4. Was kann ich im Gewährleistungsfall tun? Mangel anzeigen und Nacherfüllung verlangen.
  5. Wann greift die Gewährleistung nicht? Bei unsachgemäßer Behandlung oder bekannten Mängeln.
  6. Was ist mit Verschleißteilen? Fallen nicht unter die Gewährleistung, außer bei ungewöhnlich hohem Verschleiß.
  7. Wie wird die Beweislastumkehr gehandhabt? In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht beim Kauf vorlag.

Weitere Fragen und nützliche Links:

  • Was ist mit der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen?
  • Welche Rechte habe ich bei einem Unfall mit meinem Gebrauchtwagen?
  • Wo finde ich weitere Informationen zum Thema händlergarantie?

Bei Fragen oder Unklarheiten rund um das Thema “Gebrauchtwagen Gesetzliche Gewährleistung” wenden Sie sich gerne an uns! Kontaktieren Sie uns per E-Mail: Contact@VSAO.club oder besuchen Sie uns persönlich: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland. Unser Kundenservice ist 24/7 für Sie da.

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