Beim Autokauf vom Händler spielt die Gewährleistung eine entscheidende Rolle. Sie schützt den Käufer vor Mängeln, die am Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Doch was genau beinhaltet die Händler Gewährleistung beim Autokauf und welche Rechte haben Sie als Käufer? Dieser Artikel klärt Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist muss der Händler für Mängel am Fahrzeug aufkommen, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Wichtig ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, auch wenn er erst später auftritt. Ein häufiger Irrglaube ist, dass die Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Händlers ist. Tatsächlich ist sie gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen werden. Mehr Informationen über den Autokauf im Ausland finden Sie unter autos kaufen aus dubai.

Was fällt unter die Händler Gewährleistung?

Die Händler Gewährleistung deckt alle Mängel ab, die das Fahrzeug bei der Übergabe bereits hatte. Das können sowohl offensichtliche Mängel wie Kratzer oder Beulen sein, als auch versteckte Mängel, die erst später auftreten, wie beispielsweise ein defektes Getriebe. Nicht unter die Gewährleistung fallen hingegen Verschleißteile, die im Laufe der Zeit durch den normalen Gebrauch kaputtgehen, wie zum Beispiel Bremsbeläge oder Reifen. Auch Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs durch den Käufer entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

“Die Gewährleistung ist ein wichtiges Schutzinstrument für Käufer. Sie sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese im Falle eines Mangels auch geltend machen”, rät Kfz-Meister Hans Müller aus München.

Ihre Rechte bei Mängeln am Fahrzeug

Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel am Fahrzeug heraus, haben Sie als Käufer verschiedene Rechte. Sie können vom Händler Nacherfüllung verlangen, das heißt, er muss den Mangel entweder beseitigen (Nachbesserung) oder ein neues, mangelfreies Fahrzeug liefern (Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Händler nicht zumutbar, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei der Minderung des Kaufpreises wird der Preis des Fahrzeugs entsprechend dem Wertverlust durch den Mangel reduziert. Auf der Suche nach einem passenden Kaufvertrag? Schauen Sie sich unseren kfz musterkaufvertrag an.

Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten

Besonders wichtig ist die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Nach Ablauf der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Käufer. Er muss dann nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Sie suchen ein gebrauchtes Auto? Besuchen Sie unsere Seite für gebrauchtwagen ingelheim.

“Die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten erleichtert es Käufern, ihre Rechte geltend zu machen. Dennoch ist es ratsam, alle relevanten Dokumente, wie zum Beispiel den Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere, sorgfältig aufzubewahren”, empfiehlt Rechtsanwältin Dr. Maria Schmidt aus Berlin.

Händler Gewährleistung Auto: Fazit

Die Händler Gewährleistung ist ein wichtiger Bestandteil beim Autokauf und schützt Sie vor Mängeln am Fahrzeug. Informieren Sie sich vor dem Kauf über Ihre Rechte und Pflichten und zögern Sie nicht, diese im Falle eines Mangels geltend zu machen. Eine weitere Option für den Gebrauchtwagenkauf finden Sie hier: gebrauchtwagen pfullingen. Alternativ können Sie sich auch über occasion auto informieren.

FAQ

  1. Wie lange gilt die Händler Gewährleistung beim Autokauf? (Zwei Jahre)
  2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? (Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.)
  3. Was muss ich tun, wenn ein Mangel am Fahrzeug auftritt? (Den Händler kontaktieren und den Mangel melden.)
  4. Kann die Händler Gewährleistung ausgeschlossen werden? (Nein, bei privaten Käufen schon.)
  5. Was fällt nicht unter die Händler Gewährleistung? (Verschleißteile, Schäden durch unsachgemäße Behandlung.)
  6. Was ist die Beweislastumkehr? (In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.)
  7. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung fehlschlägt? (Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.)

Häufige Fragen und Situationen

Situation 1: Sie haben vor drei Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft und nun ist das Getriebe defekt. Der Händler behauptet, der Schaden sei durch Ihre Fahrweise entstanden.

Lösung: Da der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist, gilt die Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass der Schaden nicht bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Situation 2: Sie haben vor einem Jahr einen Neuwagen gekauft und die Klimaanlage funktioniert nicht mehr. Der Händler weigert sich, den Mangel zu beheben.

Lösung: Sie können vom Händler Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese fehl, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Weitere Fragen und Artikel

Haben Sie weitere Fragen zur Händler Gewährleistung? Besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen und Artikel rund um das Thema Autokauf und -reparatur.

Kontaktieren Sie uns!

Bei Fragen oder Problemen rund um die Händler Gewährleistung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Contact@VSAO.club oder besuchen Sie uns in unserer Werkstatt: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland. Unser Kundenservice ist 24/7 für Sie erreichbar.

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