Die Technisch Zulässige Gesamtmasse Der Zugkombination ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sie bestimmt das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers zusammen. Die Überschreitung dieses Grenzwertes kann zu gefährlichen Fahrsituationen, Bußgeldern und sogar zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.
Was bedeutet die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination?
Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination, oft abgekürzt als zGG der Zugkombination, bezeichnet das höchstzulässige Gesamtgewicht des gesamten Gespanns, bestehend aus dem Zugfahrzeug (z.B. PKW, LKW) und dem Anhänger (z.B. Wohnwagen, Lastanhänger). Dieser Wert ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Zugfahrzeugs unter der Position F.2 und im Fahrzeugschein des Anhängers unter F.1 vermerkt.
Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dies gilt sowohl für das Gesamtgewicht des Gespanns als auch für die Achslasten des Zugfahrzeugs und des Anhängers.
Wie berechnet man die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination?
Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination ergibt sich nicht einfach aus der Addition der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger. Sie ist der niedrigere Wert aus zwei möglichen Berechnungen:
- Berechnung 1: Die Summe der technisch zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (zGG Zugfahrzeug) und der technisch zulässigen Gesamtmasse des Anhängers (zGG Anhänger).
- Berechnung 2: Der Wert, der vom Hersteller des Zugfahrzeugs für die maximal zulässige Anhängelast festgelegt wurde.
“Die Berechnung der technisch zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination erfordert Genauigkeit und die Berücksichtigung der Herstellerangaben”, betont Herr Dr. Ing. Karl-Heinz Müller, Sachverständiger für Fahrzeugtechnik.
Welche Folgen hat die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse?
Die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination hat erhebliche Konsequenzen:
- Sicherheitsrisiko: Ein überladenes Gespann verlängert den Bremsweg, verschlechtert das Fahrverhalten und erhöht das Risiko eines Unfalls.
- Bußgelder: Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
- Versicherungsschutz: Im Falle eines Unfalls kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
- Technische Schäden: Eine Überladung kann zu Schäden am Zugfahrzeug und am Anhänger führen, z.B. an Reifen, Bremsen, Kupplung und Fahrwerk.
“Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch im eigenen Interesse, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten”, erklärt Frau Dipl.-Ing. Anna Schmidt, Expertin für Verkehrssicherheit.
FAQ zur technisch zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination
- Wo finde ich die technisch zulässige Gesamtmasse meines Fahrzeugs? Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
- Darf ich die technisch zulässige Gesamtmasse überschreiten? Nein, unter keinen Umständen.
- Was passiert, wenn ich die technisch zulässige Gesamtmasse überschreite? Bußgelder, Punkte, Verlust des Versicherungsschutzes, Sicherheitsrisiko.
- Wie berechne ich die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination? Sie ist der niedrigere Wert aus der Summe der zGG von Zugfahrzeug und Anhänger oder der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeugs.
- Wo finde ich die maximale Anhängelast meines Fahrzeugs? Im Fahrzeugschein und in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.
- Was ist der Unterschied zwischen zGG und Anhängelast? zGG ist das maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs selbst, Anhängelast das maximal zulässige Gewicht des Anhängers.
- Was ist die Stützlast? Die Stützlast ist das Gewicht, das der Anhänger auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs ausübt.
Fazit
Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination ist ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit und die Legalität im Straßenverkehr. Die Kenntnis und Einhaltung dieses Wertes ist unerlässlich, um gefährliche Situationen zu vermeiden und gesetzliche Konsequenzen zu verhindern.
Weitere Fragen?
Sie benötigen weitere Unterstützung zum Thema “technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination”? Kontaktieren Sie uns per E-Mail: Contact@VSAO.club oder besuchen Sie uns an unserem Standort: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland. Unser Kundenservice ist 24/7 für Sie da. Weitere hilfreiche Artikel finden Sie auf unserer Webseite VSAO.club. Wir freuen uns auf Sie!