Wenn ein Unfall passiert und der Unfallverursacher flüchtet, ist das ein Schock. Gerade bei Fahrerflucht mit Teilkasko fragen sich viele Betroffene, wie sie vorgehen sollen. Dieser Artikel klärt Sie über Ihre Rechte, Pflichten und die Möglichkeiten der Teilkasko bei Fahrerflucht auf.

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht liegt vor, wenn sich der Unfallverursacher nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Feststellung der Personalien und die Wartezeit am Unfallort. Auch wenn nur ein geringer Sachschaden entstanden ist, kann dies als Fahrerflucht gewertet werden. Gerade bei Teilkasko Fahrerflucht ist es wichtig, richtig zu handeln, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Teilkasko Fahrerflucht: Deckt meine Versicherung das ab?

Die Teilkasko deckt grundsätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfälle und eben auch durch Fahrerflucht verursacht wurden. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. So gilt die Teilkasko-Leistung bei Fahrerflucht nur, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Kann die Polizei den flüchtigen Fahrer ausfindig machen, muss dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Wie verhalte ich mich bei Teilkasko und Fahrerflucht richtig?

Im Falle einer Fahrerflucht ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und folgende Schritte zu beachten:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.
  2. Polizei rufen: Die Polizei muss den Unfall aufnehmen und ein Protokoll erstellen. Dies ist für die spätere Schadensregulierung mit der Versicherung unerlässlich.
  3. Beweise sichern: Machen Sie Fotos vom Unfallort, den Schäden am eigenen Fahrzeug und notieren Sie sich gegebenenfalls Kennzeichenfragmente oder Zeugen.
  4. Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung.

Was passiert, wenn der Fahrer ermittelt wird?

Wird der Unfallverursacher ermittelt, greift dessen Haftpflichtversicherung. In diesem Fall zahlt Ihre Teilkasko nicht, Sie haben aber auch keine Nachteile, wie z.B. eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Teilkasko Fahrerflucht: Welche Kosten werden übernommen?

Die Teilkasko übernimmt in der Regel die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. In einigen Fällen kann es auch zu einer Wertminderung des Fahrzeugs kommen, die ebenfalls von der Teilkasko erstattet werden kann.

Tipps zur Vermeidung von Fahrerflucht-Schäden

Obwohl Sie Fahrerflucht nicht direkt verhindern können, gibt es Maßnahmen, die das Risiko minimieren und die Beweisführung erleichtern können:

  • Parken Sie Ihr Fahrzeug an sicheren Orten.
  • Investieren Sie in eine Dashcam. Diese kann wertvolle Aufnahmen des Unfallhergangs liefern.

Fazit: Richtiges Handeln bei Teilkasko und Fahrerflucht ist entscheidend

Im Falle einer Fahrerflucht mit Teilkasko ist richtiges Handeln entscheidend, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie die Polizei und informieren Sie Ihre Versicherung. Mit den richtigen Schritten minimieren Sie Ihre finanziellen Verluste und können die Situation bestmöglich meistern.

FAQ

  1. Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko bei Fahrerflucht?
  2. Muss ich bei Fahrerflucht immer die Polizei rufen?
  3. Was passiert, wenn ich keine Zeugen habe?
  4. Kann ich die Selbstbeteiligung zurückfordern?
  5. Wie lange dauert die Schadensregulierung bei Fahrerflucht?
  6. Was ist, wenn der Unfallverursacher erst später ermittelt wird?
  7. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Teilkasko Fahrerflucht?

Weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Teilkasko Fahrerflucht? Kontaktieren Sie uns! Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in unseren anderen Artikeln zum Thema Kfz-Versicherung.

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