Überführungskennzeichen sind in Deutschland unerlässlich, wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug von A nach B bewegen müssen. Sie bieten eine temporäre Zulassung und ermöglichen es Ihnen, Fahrzeuge legal auf deutschen Straßen zu fahren, ohne eine reguläre Zulassung zu benötigen. Dieser Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Überführungskennzeichen, von der Beantragung bis hin zu den Kosten und den damit verbundenen Vorschriften.

Was sind Überführungskennzeichen und wofür brauche ich sie?

Überführungskennzeichen, auch bekannt als Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen, dienen der kurzfristigen Zulassung von Fahrzeugen. Sie benötigen sie, wenn Sie ein Fahrzeug bewegen müssen, das nicht regulär zugelassen ist, beispielsweise nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, für Probefahrten, für die Überführung zur Werkstatt oder zum TÜV, oder für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen.

Wo beantrage ich Überführungskennzeichen?

Die Beantragung von Überführungskennzeichen erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, sie online zu beantragen. Sie müssen in der Regel persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen und die notwendigen Dokumente vorlegen.

Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung?

Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung des Antragstellers.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung und sie bestätigt den Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
  • Fahrzeugpapiere: Zum Beispiel Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU): Je nach Fahrzeugart und Gültigkeitsdauer der Kennzeichen.

Besonderheiten bei der Beantragung für Händler und Werkstätten

Händler und Werkstätten haben oft die Möglichkeit, sogenannte Händlerkennzeichen zu nutzen, die eine dauerhafte Zulassung für Überführungsfahrten ermöglichen.

Wie lange sind Überführungskennzeichen gültig und was kosten sie?

Überführungskennzeichen sind in der Regel für 5 Tage gültig. Die Kosten variieren je nach Zulassungsstelle und liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro für die Kennzeichen selbst, zuzüglich der Kosten für die eVB-Nummer bei der Versicherung.

Kann ich die Gültigkeit verlängern?

Eine Verlängerung der Gültigkeit von Überführungskennzeichen ist in der Regel nicht möglich. Sie müssen neue Kennzeichen beantragen.

Welche Fahrzeuge dürfen mit Überführungskennzeichen bewegt werden?

Mit Überführungskennzeichen dürfen Fahrzeuge bewegt werden, die nicht regulär zugelassen sind, aber verkehrssicher sind und den technischen Anforderungen entsprechen. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Fahrzeuge, die stillgelegt sind oder deren Betriebserlaubnis erloschen ist.

Was muss ich beim Fahren mit Überführungskennzeichen beachten?

Beim Fahren mit Überführungskennzeichen müssen Sie die entsprechenden Kennzeichen am Fahrzeug anbringen und die Gültigkeitsdauer beachten. Sie dürfen das Fahrzeug nur für den Zweck verwenden, für den die Kennzeichen ausgestellt wurden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Fazit: Überführungskennzeichen – Die richtige Lösung für den Fahrzeugtransport

Überführungskennzeichen sind eine praktische und kostengünstige Lösung, um nicht zugelassene Fahrzeuge legal auf deutschen Straßen zu bewegen. Die Beantragung ist in der Regel unkompliziert, erfordert jedoch die richtigen Dokumente und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

FAQ

  1. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen? Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Es handelt sich um die gleichen Kennzeichen.
  2. Kann ich mit Überführungskennzeichen ins Ausland fahren? Ja, innerhalb der EU ist dies in der Regel möglich. Informieren Sie sich jedoch vorab über die jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes.
  3. Brauche ich für ein Anhänger ein separates Überführungskennzeichen? Ja, für Anhänger benötigen Sie ein separates Kennzeichen.
  4. Was passiert, wenn die Überführungskennzeichen ablaufen, während ich unterwegs bin? Dies kann zu Problemen führen und sollte unbedingt vermieden werden. Planen Sie Ihre Fahrt sorgfältig und berücksichtigen Sie die Gültigkeitsdauer.
  5. Kann ich Überführungskennzeichen für ein Fahrzeug beantragen, das keinen TÜV hat? In der Regel nicht. Die HU muss in den meisten Fällen gültig sein.
  6. Wo kann ich die eVB-Nummer bekommen? Bei Ihrer Kfz-Versicherung.
  7. Kann ich die Überführungskennzeichen nach Ablauf der Gültigkeit zurückgeben? Nein, eine Rückgabe ist nicht notwendig.

Zusätzliche Fragen und weiterführende Informationen

Haben Sie noch weitere Fragen? Benötigen Sie Beratung zu einem speziellen Fall? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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