Bei einem Totalschaden mit Vollkasko stellt sich die Frage: Was bekomme ich erstattet? Ein Unfall, Totalschaden – eine ärgerliche Situation. Doch mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie im besten Fall gut abgesichert. Dieser Artikel erklärt, welche Leistungen Sie bei einem Vollkasko Totalschaden erwarten können und worauf Sie achten sollten.

Entschädigung bei Vollkasko Totalschaden: Wiederbeschaffungswert, Restwert und mehr

Im Falle eines Totalschadens übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Fahrzeugs und den vereinbarten Bedingungen. In der Regel erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Der Wiederbeschaffungswert wird von einem Gutachter ermittelt. Dieser berücksichtigt den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall, die Ausstattung und das Marktangebot. Dabei spielt auch das Alter des Fahrzeugs eine entscheidende Rolle. Bei neueren Fahrzeugen wird oft der Neupreis erstattet.

Restwert: Was passiert mit dem Unfallwagen?

Der Restwert ist der Wert, den Ihr Unfallfahrzeug noch hat, obwohl es als Totalschaden eingestuft wurde. Die Versicherung kann das Fahrzeug verkaufen und den Erlös einbehalten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Unfallwagen selbst zu behalten oder an einen Händler zu verkaufen. In diesem Fall wird der Restwert von der Entschädigung abgezogen.

Restwert eines UnfallwagensRestwert eines Unfallwagens

Weitere Leistungen der Vollkaskoversicherung bei Totalschaden

Neben dem Wiederbeschaffungswert können Sie je nach Vertrag weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Abschleppkosten: Die Kosten für das Abschleppen des Unfallwagens werden in der Regel übernommen.
  • Sachverständigenkosten: Die Kosten für den Gutachter trägt die Versicherung.
  • Mietwagenkosten: Für einen bestimmten Zeitraum können Sie die Kosten für einen Mietwagen erstattet bekommen.
  • Anwaltskosten: Bei Streitigkeiten mit der Versicherung kann die Vollkasko auch Anwaltskosten übernehmen.

Worauf Sie achten sollten

  • Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
  • Sichern Sie Beweise vom Unfallort.
  • Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Gutachter beurteilen.
  • Vergleichen Sie die Angebote für ein neues Fahrzeug.
  • Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice genau.

“Ein unabhängiger Gutachter ist unerlässlich, um den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln”, sagt Herr Karl Müller, Kfz-Sachverständiger aus Frankfurt. “So stellen Sie sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.”

Besondere Fälle und Ausnahmen

Es gibt auch Fälle, in denen die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern kann. Das ist zum Beispiel der Fall bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Auch bei nicht angemeldeten Umbauten am Fahrzeug kann es zu Problemen kommen.

Ausnahmen bei Vollkasko TotalschadenAusnahmen bei Vollkasko Totalschaden

“Achten Sie darauf, alle Umbauten an Ihrem Fahrzeug der Versicherung zu melden”, rät Frau Anna Schmidt, Versicherungsberaterin. “So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen im Schadensfall.”

Fazit: Gut informiert im Schadensfall

Ein Vollkasko Totalschaden ist ärgerlich, aber mit der richtigen Versicherung und dem nötigen Wissen können Sie die Situation meistern. Informieren Sie sich gut über Ihre Rechte und Pflichten und zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei einem Vollkasko Totalschaden: Was Bekomme Ich? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Eine gute Vorbereitung und die Kenntnis der wichtigsten Begriffe helfen Ihnen, die optimale Entschädigung zu erhalten.

FAQ

  1. Was ist der Wiederbeschaffungswert?
  2. Wie wird der Restwert ermittelt?
  3. Welche weiteren Leistungen kann ich erwarten?
  4. Was ist grobe Fahrlässigkeit?
  5. Wann kann die Versicherung die Leistung verweigern?
  6. Wie finde ich einen unabhängigen Gutachter?
  7. Was muss ich im Schadensfall tun?

Bei Fragen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: Contact@VSAO.club oder besuchen Sie uns in Frankfurt: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland. Unser Kundenservice ist 24/7 für Sie da.

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