Wenn Ihre Werkstatt ohne Ihre Zustimmung Reparaturen durchgeführt hat, stehen Sie vor einer unangenehmen Situation. Was können Sie tun, wenn die Werkstatt Repariert Ohne Zustimmung? Dieser Artikel klärt Sie über Ihre Rechte auf und gibt Ihnen praktische Tipps, wie Sie in solch einem Fall vorgehen sollten.
Was bedeutet “Werkstatt repariert ohne Zustimmung”?
“Werkstatt repariert ohne Zustimmung” bedeutet, dass eine Kfz-Werkstatt Reparaturen an Ihrem Fahrzeug vornimmt, ohne dass Sie diese ausdrücklich beauftragt haben. Dies kann von kleinen Arbeiten bis hin zu umfangreichen und teuren Reparaturen reichen. Oftmals entdecken Autobesitzer die unerwünschten Reparaturen erst bei Erhalt der Rechnung. Doch welche Rechte haben Sie in diesem Fall?
Auto auf Hebebühne in einer Werkstatt ohne Zustimmung repariert
Ihre Rechte, wenn die Werkstatt ohne Auftrag repariert
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt Sie vor unerwünschten Reparaturen. Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag kommt nur durch Angebot und Annahme zustande. Hat die Werkstatt Reparaturen ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung durchgeführt, liegt kein wirksamer Vertrag vor. Sie sind daher nicht verpflichtet, die Rechnung für diese Leistungen zu bezahlen.
Der Kostenvoranschlag: Ihr Schutzschild
Ein detaillierter Kostenvoranschlag ist Ihr wichtigstes Instrument, um sich vor unerwünschten Kosten zu schützen. Lassen Sie sich vor Beginn der Reparaturarbeiten einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser sollte alle geplanten Arbeiten und die voraussichtlichen Kosten detailliert auflisten. So haben Sie eine klare Grundlage und vermeiden spätere Überraschungen.
Kostenvoranschlag für eine Autoreparatur in der Werkstatt
Die Beweislast: Wer muss was beweisen?
Im Streitfall muss die Werkstatt beweisen, dass Sie die durchgeführten Reparaturen tatsächlich beauftragt haben. Können Sie dies glaubhaft widerlegen, liegt die Beweislast bei der Werkstatt. Bewahren Sie daher alle Dokumente, wie z.B. den Auftragsschein und den Kostenvoranschlag, sorgfältig auf.
Was tun bei unerwünschten Reparaturen?
Wenn Sie feststellen, dass die Werkstatt ohne Ihre Zustimmung repariert hat, sollten Sie Ruhe bewahren und folgende Schritte unternehmen:
- Sprechen Sie mit der Werkstatt: Schildern Sie Ihr Anliegen sachlich und ruhig. Oftmals lässt sich das Problem durch ein klärendes Gespräch lösen.
- Verweisen Sie auf den Kostenvoranschlag: Weichen die durchgeführten Reparaturen vom Kostenvoranschlag ab, machen Sie dies deutlich.
- Verweigern Sie die Zahlung der unbeauftragten Leistungen: Sie sind nicht verpflichtet, für Reparaturen zu zahlen, die Sie nicht in Auftrag gegeben haben.
- Holen Sie sich rechtlichen Rat: Kommt es zu keiner Einigung, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Beispiel aus der Praxis
Herr Müller brachte seinen Wagen zur Inspektion in die Werkstatt. Im Kostenvoranschlag waren lediglich die Kosten für die Inspektion aufgeführt. Bei Abholung stellte Herr Müller fest, dass zusätzlich die Bremsen erneuert wurden. Da Herr Müller diese Reparatur nicht beauftragt hatte, weigerte er sich, die zusätzlichen Kosten zu bezahlen. Die Werkstatt konnte keinen Auftrag von Herrn Müller vorweisen und musste die Kosten für den Bremswechsel übernehmen.
Anwalt berät Mandanten zu Reparaturkosten
Fazit: Schützen Sie sich vor unerwünschten Kosten
Wenn die Werkstatt repariert ohne Zustimmung, haben Sie das Recht, die Zahlung der unbeauftragten Leistungen zu verweigern. Ein detaillierter Kostenvoranschlag ist Ihr wichtigstes Instrument, um sich vor unerwünschten Kosten zu schützen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
FAQ
- Bin ich verpflichtet, für Reparaturen zu zahlen, die ich nicht beauftragt habe? Nein, Sie sind nur zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, die Sie ausdrücklich beauftragt haben.
- Was ist ein Kostenvoranschlag? Ein Kostenvoranschlag ist eine schriftliche Auflistung der geplanten Reparaturarbeiten und der voraussichtlichen Kosten.
- Was tue ich, wenn die Werkstatt von Kostenvoranschlag abweicht? Sprechen Sie mit der Werkstatt und machen Sie die Abweichungen deutlich. Verweigern Sie die Zahlung der nicht beauftragten Leistungen.
- Wer trägt die Beweislast, wenn die Werkstatt ohne Auftrag repariert? Die Werkstatt muss beweisen, dass Sie die durchgeführten Reparaturen beauftragt haben.
- Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren? Wenn Sie sich mit der Werkstatt nicht einigen können, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
- Kann ich einen mündlichen Kostenvoranschlag akzeptieren? Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist empfehlenswert, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Was sollte im Kostenvoranschlag stehen? Der Kostenvoranschlag sollte alle geplanten Arbeiten, die benötigten Ersatzteile und die voraussichtlichen Kosten detailliert auflisten.
Weitere Fragen?
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